CYBERVER­SICHERUNG
Ihr Unternehmen braucht Sicherheit, die sich auszahlt:
Risiken abfedern und den Betrieb schützen

Cyberver­sicherung:
Mehr als nur ein Schutzschild

Das Thema Cyberkriminalität wird zunehmend aktueller. 87 Prozent der Unternehmen in Deutschland waren vergangenes Jahr laut der Bitkom-Studie „Wirtschaftsschutz 2025“ Opfer von Diebstahl, Industriespionage oder Sabotage. Jedes Unternehmen sollte sich daher mit dem Thema Cyberversicherung auseinandergesetzt haben.

Denn: Von Phishing, Malware bis zu Ransomware – so vielseitig wie Cyberangriffe werden, so vielseitig muss auch das Risikomanagement dafür sein – sowohl bei der Prävention als auch bei der Regulation.

289,2 Mrd. Euro Gesamtschaden

für deutsche Unternehmen durch Diebstahl, Industriespionage und Sabotage in 2025.

(Quelle: Bitkom 2025)

333.922 Cybercrime-Delikte

wurden von der Polizei im Jahr 2025
in Deutschland erfasst.

(Quelle: BKA – Cybercrime Bundeslagebild 2025)

1.041 Ransomware-Angriffe

wurden 2025 in Deutschland
zur Anzeige gebracht.

(Quelle: BKA – Cybercrime Bundeslagebild 2025)

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Für wen gilt diese Versicherungsmöglichkeit?

Sowohl Selbstständige als auch Freiberufler müssen im Sinne der Versicherungspflicht krankenversichert sein. Mit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit hat der Selbstständige/Freiberufler die Möglichkeit, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung zu versichern.

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben eine E-Mail: Bei allen Fragen rund um die Absicherung von Selbständigen helfen wir gerne weiter!

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Was muss beachtet werden?

Als Angestellter ist man meistens aufgrund seines Bruttogehaltes in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Liegt das Bruttogehalt jedoch über der Versicherungspflichtgrenze von jährlich 64.350€ (Stand 2021), so gibt es die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung zu versichern.

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Was versteht man unter „(freie) Heilfürsorge“?

Bei der (freien) Heilfürsorge handelt es sich um ein Versorgungswerk, bei dem die Fürsorge des Dienstherrn (Bund oder Land) gegenüber seinen Staatsdienern (Beamte) geregelt ist. Diese wird weder der gesetzlichen, noch der privaten Krankenversicherung zugerechnet.

Für wen gilt diese Versicherungsmöglichkeit?

Nur bestimmten Personengruppen wird die (freie) Heilfürsorge gewährt. Zu diesen zählen Berufsgruppen wie Polizisten oder Zeitsoldaten, deren Tätigkeit sich als besonders risikoreich und gefährlich darstellt.

Was muss beachtet werden?

Wer Anspruch auf Heilfürsorge hat, ist dazu verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Darüber hinaus sollte zusätzlich zu der Pflegepflichtversicherung bei einer privaten Krankenversicherung eine kleine oder große Anwartschaft abgeschlossen werden, weil pensionierte Beamte eine Private Krankenversicherung in Beihilfetarifen benötigen.

Was ist eine „kleine Anwartschaft“?

Die kleine Anwartschaft sichert den aktuellen Gesundheitszustand bei Abschluss ab. Vorteil ist, dass es keine erneute Gesundheitsprüfung gibt sowie einen niedrigen Beitrag. Nachteil ist aber, dass später ein hoher Beitrag durch das aktuelle Eintrittsalter vorliegt.

Was ist eine „große Anwartschaft“?

Die große Anwartschaft sichert über den Gesundheitszustand hinaus auch noch das Eintrittsalter bei Abschluss. Zudem werden Altersrücklagen gebildet, die den Beitrag im Alter mindern, und es fällt keine erneute Gesundheitsprüfung an.

Ein Nachteil hierbei ist jedoch, dass wie bereits erwähnt, während der gesamten Anwartszeit ein höherer Beitrag als bei der kleinen Anwartschaft anfällt. 

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben eine E-Mail: Bei allen Fragen rund um Ihre freie Heilfürsorge helfen wir gerne weiter!

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Eine Cyberversicherung ist eine Versicherung, die finanzielle Schäden abdeckt, die durch Cyberangriffe, Datenverluste oder IT-Sicherheitsvorfälle entstehen.

Durch eine Cyberversicherung werden Eigenschäden, wie z.B. Betriebsunterbrechung oder Datenwiederherstellung, oder auch Schadensansprüche Dritter, wie z.B. Verletzungen von Persönlichkeitsrechten oder Verstöße gegen den Datenschutz, abgesichert.

Malware
Schadsoftware, die eingesetzt wird, um ein System lahmzulegen, indem Daten gelöscht oder gestohlen werden (Trojaner, Ransomware, Spyware).
Social Engineering
Mit Angriffen dieser Art werden Menschen manipuliert, damit sie Fehler begehen, wie zum Beispiel Informationen preisgeben, Geld überweisen oder Malware herunterladen.
Hacking
Hacker dringen in Computernetzwerke oder -systeme ein und verschaffen sich Zugang zu digitalen Geräten.
DDoS-Angriff (Distributed Denial-of-Service)
Bei dieser Art von Cyber-Angriff wird ein System durch künstlichen Datenverkehr lahmgelegt, so dass eine Website oder ein Server nicht mehr verfügbar ist.
Man-in-the-Middle (MITM)
Ein Angreifer belauscht die Kommunikation zwischen zwei Parteien und manipuliert diese ggf., um an Daten zu kommen.

Grundsätzlich ist eine Cyberversicherung für jedes Unternehmen wichtig, unabhängig von der Branche oder Größe des Unternehmens, d.h. auch für Ärzte und Selbstständige.

Die Maßnahmen im Rahmen der IT-Sicherheit werden getroffen, um Cyber-Angriffe auf ein Unternehmen zu verhindern, bevor es zum Schadenfall kommt. Die Cyberversicherung dient nicht als Ersatz hierfür. Vielmehr ist sie da, um das Restrisiko abzusichern, wenn trotz der Sicherheitsmaßnahmen aufgrund eines Cyber-Risikos ein Schaden entstanden ist.

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Gibt es eine Besonderheit bei der Mitversicherung ab Geburt?

Wenn Eltern in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, kann das Kind zum Tag der Geburt innerhalb von zwei Monaten rückwirkend maximal zu den gleichen Konditionen wie ein Elternteil ohne eine Gesundheitsprüfung versichert werden. Soll das Kind umfangreicher versichert werden, ist dafür die Gesundheitsprüfung erforderlich und kann nicht rückwirkend beantragt werden.

Welche Zusatzversicherungen gibt es?

In allen Bereichen (Zahn, stationär oder ambulant) können zusätzliche Versicherungen abgeschlossen werden. Pflegeversicherungen sind für Kinder sehr sinnvoll, falls sie schwer erkranken.

Was muss beachtet werden?

Wer Anspruch auf Heilfürsorge hat, ist dazu verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Darüber hinaus sollte zusätzlich zu der Pflegepflichtversicherung bei einer privaten Krankenversicherung eine kleine oder große Anwartschaft abgeschlossen werden, weil pensionierte Beamte eine Private Krankenversicherung in Beihilfetarifen benötigen.

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Was muss während einer Ausbildung beachtet werden?

Während einer Ausbildung wird der Auszubildende aufgrund der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nicht möglich. Der Auszubildende hat jedoch die Möglichkeit, eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. 

Was muss während eines Studiums beachtet werden?

Innerhalb von drei Monaten nach der Immatrikulation kann sich der Student von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. So besteht die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung, bei welcher als Student ein niedrigerer Beitrag anfällt.

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Wozu dient eine private Pflegeversicherung?

Eine gesetzliche Pflegeversicherung reicht (in den meisten Fällen) nicht aus, da die Kosten nicht ausreichend gedeckt sind.

Sollte eine Person pflegebedürftig werden, droht der Familie eine erhebliche, finanzielle Belastung. Denn eine würdevolle und qualifizierte Betreuung kostet Geld. Um diese finanzielle Zusatzbelastung zu verhindern, ist der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung ausschlaggebend.

Welchen Nutzen bringt eine private Pflegeversicherung?

Durch den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung erhalten Sie Gewissheit, dass Sie versorgt und nicht zur Last für Ihre Familie und Angehörige werden. Sowohl die psychische, physische als auch die finanzielle Belastung sind schwerwiegend über Jahre hinweg.

Denn ob z.B. durch einen Sportunfall in jungen Jahren oder einen Schlaganfall im höheren Alter – eine intensive Pflegenotwendigkeit ist in jedem Fall gewiss.

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Wer (als Beamter) beihilfebrechtigt ist, erhält Zuschüsse zu seinen Krankheitskosten von der Beihilfestelle. Die Restkosten werden in einer privaten Krankenversicherung versichert, dies geschieht über speziell angepasste Beihilfetarife.

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Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen jedoch nicht alle Krankheitskosten bzw. Leistungen. Um zu vermeiden, dass es im Krankheitsfalle zu einer großen, finanziellen Belastung kommt, empfiehlt sich hier der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung.

Eine Krankenzusatzversicherung kann für den ambulanten Bereich (z. B Heilpraktiker, Sehhilfen), den stationären Bereich (z. B. Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung) oder auch den Zahnbereich (z. B. Zahnersatz, Implantat/Krone, Zahnprophylaxe) abgeschlossen werden.

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Cyberangriffe
SCHADEN­BEISPIELE

Onlinehandel Mode / Ransomware-Angriff

Onlinehandel Mode / Ransomware-Angriff

„Uns trifft das eh nicht“ –
IT-Dienstleister

„Uns trifft das eh nicht“ –
IT-Dienstleister

CEO-Fraud / Fake-Rechnung

CEO-Fraud / Fake-Rechnung

Onlinehandel Mode / Ransomware-Angriff

Onlinehandel Mode / Ransomware-Angriff

Ein mittelständischer Onlinehändler im Bereich Mode wurde Opfer eines Ransomware-Angriffs. Über einen kompromittierten Mitarbeiterzugang konnten Angreifer auf das Warenwirtschaftssystem und den Onlineshop zugreifen.
Die Folgen: der Onlineshop war mehrere Tage offline, Versand und Retouren standen still, hoher Umsatzverlust, Reputationsschaden.
Die Cyberversicherung unterstützte u.a. bei: IT-Forensik, Wiederherstellung der Systeme, Krisenmanagement, Datenschutz- und Informationspflichten. Der Gesamtschaden lag im knapp sechsstelligen Bereich.

„Uns trifft das eh nicht“ –
IT-Dienstleister

„Uns trifft das eh nicht“ –
IT-Dienstleister

Ein IT-Dienstleister war überzeugt, technisch hervorragend aufgestellt zu sein: moderne Firewalls, regelmäßige Updates. Trotzdem wurde das Unternehmen Opfer eines Phishing-Angriffs.
Die Folgen: eigener Geschäftsbetrieb eingeschränkt, Datenschutzvorfall (meldepflichtig), Projektverzögerungen
Der Gesamtschaden lag bei 40.000-50.000 Euro.

CEO-Fraud / Fake-Rechnung

CEO-Fraud / Fake-Rechnung

Bei einem Großhändler erhielt die Buchhaltung eine täuschend echte E-Mail im Namen der Geschäftsführung mit der Aufforderung, kurzfristig eine größere Zahlung auf ein neues Konto vorzunehmen. Die Überweisung wurde ausgeführt – erst später fiel der Betrug auf.
Hier geht es um das Zusammenspiel aus: Cyberversicherung (deckt die Kosten für Forensik, Wiederherstellung, etc.), Vertrauensschadenversicherung (deckt die Kosten für den Geldverlust durch die Fehlüberweisung), D&O-Versicherung (deckt die Kosten für die Haftungsprüfung gegen die Geschäftsleitung wegen evtl. Organversagen). Je nach Schadenfall können zusätzlich Haftungsfragen gegenüber Geschäftsführung oder Mitarbeitenden entstehen.

Cyber-Tipps
auf einen Blick

Viren, back off! Wir haben ein Backup.

Legen Sie regelmäßig Backups an und testen Sie diese, um sicherzustellen, dass sie aktuell und funktional sind. Wenn Sie Ihre Daten in regelmäßigen Abständen sichern, können Sie damit nicht erpresst werden.

Schlau werden - schlau bleiben

Cybersicherheit im Unternehmen umzusetzen heißt auch, alle Mitarbeiter ins Boot zu holen und zu sensibilisieren und zu schulen, zum Beispiel bei Fortbildungen.

Von Update zu up to date

Wenn für die im Unternehmen verwendete Software neue Sicherheitsupdates zur Verfügung gestellt werden, installieren Sie diese so schnell wie möglich. Es ist wichtig, dass das System auf dem neuesten Stand ist und bleibt.

Hacking? Abgehakt!

Verwendete Passwörter sollten mindestens zwölf Zeichen haben und stark sein, d.h. Groß- und Kleinschreibung sowie Zahlen und Sonderzeichen enthalten. Für jedes Konto sollte ein unterschiedliches Passwort benutzt werden. Zudem sollte ein zweiter Faktor zur Authentifizierung verwendet werden, zum Beispiel ein Token.

Surfen? Aber sicher.

Genau wie die Betriebssysteme sollte auch der Browser auf der aktuellsten Version sein. Gesurft werden sollte nur auf Websites, die verschlüsselt sind. Weiteren Schutz vor Malware bieten ein Adblocker, eine Firewall und ein Antivirenprogramm.

Filtern statt Phishing

Behandeln Sie Mails, bei denen Sie aufgefordert werden, schnell Daten einzugeben oder zu handeln, mit Misstrauen. Geben Sie keine persönlichen Daten preis und klicken Sie auch nicht auf Links oder Anhänge, wenn Sie vermuten, dass es sich um einen Betrug handeln könnte.

Trojanern trotzen

Das automatische Herunterladen von Dateien sollte ausgeschaltet werden. Mails mit Anhängen und Links sollten auf Vertrauenswürdigkeit überprüft werden, wenn sie unaufgefordert zugesandt werden oder von Unbekannten stammen.

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