Impressum

ANGABEN GEMÄSS § 5 TMG:

Securess Versicherungsmakler GmbH

Flachsmarkt-Karrée
Kettwiger Straße 62-64
45127 Essen

 

Telefon: 0201.894 11-0
Fax: 0201.894 11-99
E-Mail: info(at)securess.de

Geschäftsführung:
Michael Stein

Registergericht: Amtsgericht Essen HRB – Nr. 17596

USt-IdNr. DE814856414
Registrierungs-Nr. D-W03I-U694V-96

Kontoverbindung:
IBAN: DE87360200300008825572
BIC: NBAGDE3E

Aufsichtsbehörden:

Behörde für die Erlaubnis nach §34c Abs. 1 GewO:
Stadt Essen, Ordnungsamt
Rathaus, Porscheplatz 1, 45127 Essen
Die Erlaubnis gem. § 34 c GewO wurde erteilt.

Behörde für die Erlaubnis nach §34d GewO:
Industrie- und Handelskammer (IHK) Essen
Am Waldthausenpark 2, 45127 Essen

Gemeinsame Stelle:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Breite Straße 29 / 10178 Berlin
T 030.203 08-0
Registrierung §34d GewO:
Register-Nr. D-W03I-U694V-96 als Versicherungsmakler
Die Eintragung der Securess Versicherungsmakler GmbH kann unter www.vermittlerregister.info überprüft werden.

Beteiligungsverhältnisse

Die Securess Versicherungsmakler GmbH hält keine unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einer Versicherungsgesellschaft.

Die VHV Allgemeine Versicherung AG in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB – Nr. 57331) hält eine unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an der Securess Versicherungsmakler GmbH.

Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Professor Dr. Günter Hirsch
Postfach 08 06 32 / 10006 Berlin
T 0180.422 44 24
F 0180.422 44 25
(20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen)
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung

Heinz Lanfermann
Kronenstrasse 13 / 10117 Berlin
T 0180.255 04 44
F 030.20 45 89 31
(6 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen) 
www.pkv-ombudsmann.de

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Konzeption & Umsetzung:

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Orthöver Weg 54, 46286 Dorsten
Internet: az-mediendesign.de

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Unsere Antworten

Was versteht man unter „(freie) Heilfürsorge“?

Bei der (freien) Heilfürsorge handelt es sich um ein Versorgungswerk, bei dem die Fürsorge des Dienstherrn (Bund oder Land) gegenüber seinen Staatsdienern (Beamte) geregelt ist. Diese wird weder der gesetzlichen, noch der privaten Krankenversicherung zugerechnet.

Für wen gilt diese Versicherungsmöglichkeit?

Nur bestimmten Personengruppen wird die (freie) Heilfürsorge gewährt. Zu diesen zählen Berufsgruppen wie Polizisten oder Zeitsoldaten, deren Tätigkeit sich als besonders risikoreich und gefährlich darstellt.

Was muss beachtet werden?

Wer Anspruch auf Heilfürsorge hat, ist dazu verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Darüber hinaus sollte zusätzlich zu der Pflegepflichtversicherung bei einer privaten Krankenversicherung eine kleine oder große Anwartschaft abgeschlossen werden, weil pensionierte Beamte eine Private Krankenversicherung in Beihilfetarifen benötigen.

Was ist eine „kleine Anwartschaft“?

Die kleine Anwartschaft sichert den aktuellen Gesundheitszustand bei Abschluss ab. Vorteil ist, dass es keine erneute Gesundheitsprüfung gibt sowie einen niedrigen Beitrag. Nachteil ist aber, dass später ein hoher Beitrag durch das aktuelle Eintrittsalter vorliegt.

Was ist eine „große Anwartschaft“?

Die große Anwartschaft sichert über den Gesundheitszustand hinaus auch noch das Eintrittsalter bei Abschluss. Zudem werden Altersrücklagen gebildet, die den Beitrag im Alter mindern, und es fällt keine erneute Gesundheitsprüfung an.

Ein Nachteil hierbei ist jedoch, dass wie bereits erwähnt, während der gesamten Anwartszeit ein höherer Beitrag als bei der kleinen Anwartschaft anfällt. 

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben eine E-Mail: Bei allen Fragen rund um Ihre freie Heilfürsorge helfen wir gerne weiter!

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