Tier­versicherung
Mit einer Tierversicherung sind Sie im Fall der Fälle abgesichert. Ob Haftpflicht-, OP- oder Krankenversicherung: Gemeinsam finden wir die passende Absicherung.

Ein bisschen Chaos bleibt nie aus, nicht aber bei der Versicherung.

Ein neues Tier bringt nicht nur viel Freude, Liebe und manchmal auch ein wenig Chaos, sondern auch eine große Verantwortung. Denn wie bei jedem Familienmitglied möchte man auch für sein (Haus-)Tier nur das Beste.

Eine Krankenzusatzversicherung kann für den ambulanten Bereich (z. B Heilpraktiker, Sehhilfen), den stationären Bereich (z. B. Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung) oder auch den Zahnbereich (z. B. Zahnersatz, Implantat/Krone, Zahnprophylaxe) abgeschlossen werden.

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Welchen Schutz benötige ich für mein Tier?

Die richtige Absicherung ist von Tier zu Tier unterschiedlich.

Grundsätzlich kann man jedoch zwischen drei unterschiedlichen Versicherungstypen unterscheiden:

– Haftpflichtversicherung
– Krankenversicherung
– OP-Versicherung

Welche Tiere kann man versichern?

Für die meisten Tiere gibt es eine passende und geeignete Absicherung- egal ob Hund, Katze oder Pferd oder auch exotische Tiere wie Schlangen oder Eidechsen.

Was inkludiert eine Haftpflichtversicherung?

In der Haftpflichtversicherung sind Schäden oder Verletzungen an Dritten abgesichert. Denn verletzt ein Hund oder Pferd einen Dritten oder verursacht Sachschäden, haftet der Halter in unbegrenzter Höhe. Dies ist unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht.
In manchen Bundesländern ist die Haftpflicht für Hunde mittlerweile sogar Pflicht. In NRW z.B. nur für als gefährlich geltende Hunde sowie solche ab 40 Zentimeter Widerristhöhe oder einem Gewicht von 20 Kilogramm.

Was inkludiert eine Krankenversicherung?

Bei einer Krankenversicherung werden im Krankheitsfall die meisten Behandlungs- und Folgekosten (je nach Vertragsvereinbarung) übernommen.

Was inkludiert eine OP-Versicherung?

Bei einer OP-Versicherung werden üblicherweise die Kosten einer Operation sowie weitere Folgekosten (je nach Vertragsvereinbarung) übernommen.

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Was versteht man unter „(freie) Heilfürsorge“?

Bei der (freien) Heilfürsorge handelt es sich um ein Versorgungswerk, bei dem die Fürsorge des Dienstherrn (Bund oder Land) gegenüber seinen Staatsdienern (Beamte) geregelt ist. Diese wird weder der gesetzlichen, noch der privaten Krankenversicherung zugerechnet.

Für wen gilt diese Versicherungsmöglichkeit?

Nur bestimmten Personengruppen wird die (freie) Heilfürsorge gewährt. Zu diesen zählen Berufsgruppen wie Polizisten oder Zeitsoldaten, deren Tätigkeit sich als besonders risikoreich und gefährlich darstellt.

Was muss beachtet werden?

Wer Anspruch auf Heilfürsorge hat, ist dazu verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Darüber hinaus sollte zusätzlich zu der Pflegepflichtversicherung bei einer privaten Krankenversicherung eine kleine oder große Anwartschaft abgeschlossen werden, weil pensionierte Beamte eine Private Krankenversicherung in Beihilfetarifen benötigen.

Was ist eine „kleine Anwartschaft“?

Die kleine Anwartschaft sichert den aktuellen Gesundheitszustand bei Abschluss ab. Vorteil ist, dass es keine erneute Gesundheitsprüfung gibt sowie einen niedrigen Beitrag. Nachteil ist aber, dass später ein hoher Beitrag durch das aktuelle Eintrittsalter vorliegt.

Was ist eine „große Anwartschaft“?

Die große Anwartschaft sichert über den Gesundheitszustand hinaus auch noch das Eintrittsalter bei Abschluss. Zudem werden Altersrücklagen gebildet, die den Beitrag im Alter mindern, und es fällt keine erneute Gesundheitsprüfung an.

Ein Nachteil hierbei ist jedoch, dass wie bereits erwähnt, während der gesamten Anwartszeit ein höherer Beitrag als bei der kleinen Anwartschaft anfällt. 

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben eine E-Mail: Bei allen Fragen rund um Ihre freie Heilfürsorge helfen wir gerne weiter!

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