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„Die Anlageberatung nach § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG, die Anlagevermittlung nach § 1 Abs. 1a Nr.1 KWG und die Abschlussvermittlung nach § 1 Abs. 1a Nr. 2 KWG bieten wir Ihnen als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 2 Abs. 10 KWG im Auftrag, im Namen und für Rechnung der FÜRST FUGGER Privatbank KG, Maximilianstr. 38, 86150 Augsburg an. Sie erreichen die FÜRST FUGGER Privatbank KG telefonisch unter (0180) 3201111 (Servicecenter, 9 ct/min. bei Anrufen aus dem deutschen Festnetz, bei Anrufen aus anderen Netzen ggf. höhere Kosten), per Fax unter (0821) 3201258, per Mail unter info(at)fuggerbank-infoportal.de. Die Internetadresse lautet www.fuggerbank-infoportal.de.

Die FÜRST FUGGER Privatbank KG ist ein Kreditinstitut im Sinne des WpHG und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Telefon (0228) 41080.

Die Securess Versicherungsmakler GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der FÜRST FUGGER Privatbank KG in das öffentliche Register eingetragen, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet geführt wird. Das Register können Sie einsehen auf www.bafin.de. Die Registernummer der Securess Versicherungsmakler GmbH bei der BaFin lautet: 80117953“.

Ihre Fragen
Unsere Antworten

Was versteht man unter „(freie) Heilfürsorge“?

Bei der (freien) Heilfürsorge handelt es sich um ein Versorgungswerk, bei dem die Fürsorge des Dienstherrn (Bund oder Land) gegenüber seinen Staatsdienern (Beamte) geregelt ist. Diese wird weder der gesetzlichen, noch der privaten Krankenversicherung zugerechnet.

Für wen gilt diese Versicherungsmöglichkeit?

Nur bestimmten Personengruppen wird die (freie) Heilfürsorge gewährt. Zu diesen zählen Berufsgruppen wie Polizisten oder Zeitsoldaten, deren Tätigkeit sich als besonders risikoreich und gefährlich darstellt.

Was muss beachtet werden?

Wer Anspruch auf Heilfürsorge hat, ist dazu verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Darüber hinaus sollte zusätzlich zu der Pflegepflichtversicherung bei einer privaten Krankenversicherung eine kleine oder große Anwartschaft abgeschlossen werden, weil pensionierte Beamte eine Private Krankenversicherung in Beihilfetarifen benötigen.

Was ist eine „kleine Anwartschaft“?

Die kleine Anwartschaft sichert den aktuellen Gesundheitszustand bei Abschluss ab. Vorteil ist, dass es keine erneute Gesundheitsprüfung gibt sowie einen niedrigen Beitrag. Nachteil ist aber, dass später ein hoher Beitrag durch das aktuelle Eintrittsalter vorliegt.

Was ist eine „große Anwartschaft“?

Die große Anwartschaft sichert über den Gesundheitszustand hinaus auch noch das Eintrittsalter bei Abschluss. Zudem werden Altersrücklagen gebildet, die den Beitrag im Alter mindern, und es fällt keine erneute Gesundheitsprüfung an.

Ein Nachteil hierbei ist jedoch, dass wie bereits erwähnt, während der gesamten Anwartszeit ein höherer Beitrag als bei der kleinen Anwartschaft anfällt. 

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben eine E-Mail: Bei allen Fragen rund um Ihre freie Heilfürsorge helfen wir gerne weiter!

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