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Startseite » Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Securess Versicherungsmakler GmbH ist bestrebt, ihre Webseiten und elektronischen Dienstleistungen für Verbraucher:innen im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle digitalen Angebote der Securess Versicherungsmakler GmbH (folgend Securess), welche unter folgenden Webseiten erreichbar sind:
www.securess.de
www.meister-pva.de
Rechtsgrundlagen
Securess unterliegt
• dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht umsetzt
• sowie der darin referenzierten Norm EN 301 549 (V 3.2.1).
Zur praktischen Umsetzung orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 AA.
Allgemeine Beschreibung unserer Dienstleistung
Securess ist ein deutscher Versicherungsmakler. Unsere Dienstleistung im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 5 iVm. Nr. 26 sowie Anlage 3 BFSG besteht u.a. darin, Verbraucher:innen in Deutschland die Möglichkeit zu geben, online Termine zur Beratung und Abschluss eines Versicherungsvertrages zu buchen (individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Versicherungsvertrages). Im Anschluss kann digital ein Versicherungsvertrag über die Securess als Versicherungsmakler abgeschlossen werden.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere elektronischen Dienstleistungen wurden unter Berücksichtigung der in der Rechtsverordnung nach § 3 Absatz 2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) festgelegten Anforderungen gestaltet. Dabei wurden insbesondere folgende Aspekte umgesetzt:
• Wahrnehmbarkeit: Inhalte und Funktionen sind klar strukturiert, visuell kontrastreich gestaltet und durch unterstützende Technologien wie Screenreader zugänglich.
• Bedienbarkeit: Die Navigation ist konsistent und sowohl per Tastatur als auch per assistiven Technologien vollständig nutzbar.
• Verständlichkeit: Informationen werden in klarer, einfacher Sprache bereitgestellt. Ergänzend werden unterstützende Hinweise und Hilfetexte angeboten.
• Robustheit: Unsere digitalen Angebote sind mit gängigen assistiven Technologien kompatibel und folgen den technischen Standards wie der EN 301 549 sowie den WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA.
Die kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit ist Teil unseres Qualitätsmanagements. Vor Freigabe von Programmänderungen erfolgen sowohl maschinelle als auch manuelle Tests.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Websites www.securess.de, www.meister-pva.de sowie www.securess-versicherungsmakler.de sind trotz unserer Bemühungen teilweise noch nicht barrierefrei und unterliegen sukzessiven Optimierungen.
• Einige Farbkontraste erfüllen noch nicht die Mindestanforderungen.
• Einige interaktive Elemente entsprechen derzeit nicht der Mindestgröße oder dem Mindestabstand.
• Der Tastaturfokusindikator erfüllt noch nicht die Mindestanforderungen.
• Einigen Formularfeldern fehlen Bezeichnungen und die Kennzeichnung von Pflichtfeldern sowie eine semantische, eindeutige sprachunabhängige Bestimmung ihres Zwecks.
• Bei einigen Links fehlt ein Alternativtext.
• Bei einige Bildern, Grafiken/Icons und Schaltflächen fehlt derzeit ein Alternativtext.
• Die Anpassbarkeit der Webseite ist anhand von HMTL-Strukturelementen noch nicht gegeben.
• Mittels CSS versteckte Seiteninhalte können mitunter an nicht sinnvoller Stelle im Quelltext angezeigt werden.
• Sichtbare Beschriftungen von Bedienelementen erfüllen noch nicht die Mindestanforderungen.
Wir arbeiten bereits unter Hochdruck daran, unsere Websites zeitnah vollständig barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
Ansprechpartner
Wir legen großen Wert auf Bedienbarkeit und Zugänglichkeit und schätzen Ihre Unterstützung bei der kontinuierlichen Verbesserung unseres digitalen Angebots. Bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an:
Securess Versicherungsmakler GmbH
Friedrich-Ebert-Str.14
44866 Bochum
info@securess.de
Marktüberwachungsbehörde
Zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“. Bis zur formalen Errichtung können Beschwerden oder Hinweise an folgende Übergangsadresse gesendet werden:
MLBF c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Tel. 0391 567 4530
E-Mail MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Erstellung & Aktualisierung
Diese Erklärung wurde am 06.08.2025 erstellt und zuletzt an ebendiesem Datum aktualisiert.
Bei der (freien) Heilfürsorge handelt es sich um ein Versorgungswerk, bei dem die Fürsorge des Dienstherrn (Bund oder Land) gegenüber seinen Staatsdienern (Beamte) geregelt ist. Diese wird weder der gesetzlichen, noch der privaten Krankenversicherung zugerechnet.
Nur bestimmten Personengruppen wird die (freie) Heilfürsorge gewährt. Zu diesen zählen Berufsgruppen wie Polizisten oder Zeitsoldaten, deren Tätigkeit sich als besonders risikoreich und gefährlich darstellt.
Wer Anspruch auf Heilfürsorge hat, ist dazu verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Darüber hinaus sollte zusätzlich zu der Pflegepflichtversicherung bei einer privaten Krankenversicherung eine kleine oder große Anwartschaft abgeschlossen werden, weil pensionierte Beamte eine Private Krankenversicherung in Beihilfetarifen benötigen.
Die kleine Anwartschaft sichert den aktuellen Gesundheitszustand bei Abschluss ab. Vorteil ist, dass es keine erneute Gesundheitsprüfung gibt sowie einen niedrigen Beitrag. Nachteil ist aber, dass später ein hoher Beitrag durch das aktuelle Eintrittsalter vorliegt.
Die große Anwartschaft sichert über den Gesundheitszustand hinaus auch noch das Eintrittsalter bei Abschluss. Zudem werden Altersrücklagen gebildet, die den Beitrag im Alter mindern, und es fällt keine erneute Gesundheitsprüfung an.
Ein Nachteil hierbei ist jedoch, dass wie bereits erwähnt, während der gesamten Anwartszeit ein höherer Beitrag als bei der kleinen Anwartschaft anfällt.
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